Großhandelsbedingungen (Geschäftskunden)
Großhandelsbedingungen (Geschäftskunden)
1. Definitionen
„Unternehmen“ bezeichnet Extra Energy Europe B.V.
„Produkte“ bezeichnet alle vom Unternehmen gelieferten Waren der Marke Extra Joss.
„Wiederverkäufer“ bezeichnet den Geschäftskunden, der Produkte zum Weiterverkauf erwirbt.
„Genehmigte Vertriebskanäle“ bezeichnet die vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich genehmigten Vertriebskanäle.
„Online-Marktplatz“ bezeichnet jede Drittplattform, die den Verkauf von Waren an Endkunden ermöglicht, einschließlich Amazon, Bol.com und vergleichbarer Plattformen.
„Gebiet“ bezeichnet das vom Unternehmen schriftlich autorisierte geografische Gebiet.
„MAP“ bezeichnet die Mindestanzeigepreis-Richtlinie (Minimum Advertised Price) des Unternehmens in der jeweils gültigen Fassung.
2. Bestellung, Umfang, Nicht-Exklusivität
Das Unternehmen verkauft Produkte an den Wiederverkäufer ausschließlich zum Weiterverkauf innerhalb des Gebiets und ausschließlich über genehmigte Vertriebskanäle.
Die Bestellung erfolgt nicht exklusiv. Es werden keine Agentur-, Franchise- oder Exklusivrechte gewährt, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Bestellungen und Annahme
Bestellungen sind Kaufangebote und bedürfen der schriftlichen Annahme durch das Unternehmen.
Das Unternehmen kann Bestellungen aufgrund von Lieferengpässen oder Compliance-Gründen zuweisen, verzögern oder ablehnen.
Unverbindliche Absatzprognosen können vom Unternehmen zur Produktions- und Lieferplanung angefordert werden.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die vom Unternehmen angebotenen Preise; diese verstehen sich zuzüglich MwSt., Abgaben und Versand, sofern nicht anders angegeben.
Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Handelszinsen sowie angemessene Inkassokosten an.
Der Wiederverkäufer ist für alle Steuern, Abgaben und Einfuhrabgaben verantwortlich, die aus dem Weiterverkauf entstehen.
5. Lieferung, Eigentum und Gefahrübergang
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbedingungen. Die Gefahr geht mit Lieferung über; das Eigentum geht nach vollständiger Zahlung über.
Teillieferungen sind zulässig. Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte und nicht garantiert.
6. Markenstandards und Qualitätskontrolle
Der Wiederverkäufer lagert, behandelt und präsentiert die Produkte gemäß den Marken- und Qualitätsstandards des Unternehmens.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung sind Umetikettierung, Umpacken, Änderungen oder das Entfernen von Chargencodes untersagt.
Der Wiederverkäufer setzt FIFO-Rotation ein und beachtet Haltbarkeits- und Temperaturvorgaben.
7. Vertriebskanalbeschränkungen und Marktplätze
Der Verkauf ist ausschließlich über genehmigte Vertriebskanäle zulässig.
Verkäufe auf Online-Marktplätzen sind untersagt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich für bestimmte Verkäufer-IDs und Storefronts genehmigt.
Ohne schriftliche Zustimmung sind Verkäufe über Drittgroßhandelsplattformen, Drop-Shipper oder Fulfillment-Partner, die den Ursprung verschleiern, untersagt.
Verkäufe an andere Wiederverkäufer oder Distributoren bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens.
8. Gebiet und grenzüberschreitender Verkauf
Der Wiederverkäufer verkauft nicht außerhalb des autorisierten Gebiets und richtet sich nicht an Kunden außerhalb dieses Gebiets, einschließlich durch Sprache, Währung oder Versandoptionen, die grenzüberschreitendes Targeting erkennen lassen.
Das Unternehmen darf weltweit direkt verkaufen oder andere Wiederverkäufer benennen, ohne Beschränkung.
9. Mindestanzeigepreis (MAP)
Der Wiederverkäufer hält die MAP-Richtlinie des Unternehmens ein. Werbung unterhalb des MAP stellt einen Verstoß dar.
Im Rahmen des Wettbewerbsrechts bleibt der Wiederverkäufer in der Festlegung der Endverkaufspreise frei.
Unzulässig sind Scheinrabatte, übermäßige Gutschein-Kombinationen oder Praktiken zur Umgehung des MAP.
10. Marketing und geistiges Eigentum
Das Unternehmen gewährt ein widerrufliches, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von Produktbildern, Marken und Marketingmaterialien ausschließlich zur Bewerbung echter Produkte im genehmigten Gebiet und über genehmigte Kanäle.
Die gesamte mit den Marken verbundene Goodwill kommt dem Unternehmen zugute.
Der Wiederverkäufer registriert oder nutzt keine zum Verwechseln ähnlichen Domains, Social-Media-Handles oder Werbeschlüsselwörter.
11. Compliance und Rückrufe
Der Wiederverkäufer beachtet alle anwendbaren Gesetze, einschließlich Produktsicherheit, Kennzeichnung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Antikorruption, Sanktionen und Exportkontrollen.
Der Wiederverkäufer kooperiert unverzüglich bei Sicherheitsmitteilungen, Rücknahmen oder Rückrufen und stellt auf Anfrage Abverkaufs- und Bestandsdaten bereit.
Vermutete Sicherheits- oder Qualitätsprobleme sind innerhalb von zwei Arbeitstagen zu melden.
12. Nachverfolgung und Prüfungsrechte
Das Unternehmen darf Chargen-, Los- oder Tracking-Codes zur Überwachung von Graumarktaktivitäten verwenden.
Nach angemessener Ankündigung darf das Unternehmen Unterlagen prüfen, die für die Einhaltung dieser Bedingungen relevant sind, einschließlich Vertriebskanäle, MAP-Einhaltung und grenzüberschreitende Aktivitäten.
Der Wiederverkäufer führt genaue Lager- und Verkaufsaufzeichnungen und bewahrt diese mindestens drei Jahre auf.
13. Gewährleistung und Rückgaben
Das Unternehmen gewährleistet, dass die Produkte bei Lieferung den Spezifikationen entsprechen.
Alleiniges Rechtsmittel bei nicht konformen Produkten ist Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift nach Wahl des Unternehmens.
Rücksendungen werden ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht akzeptiert.
Werden Rücksendungen akzeptiert, fällt eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10 % an, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.
Reduzierte, kundenspezifische oder Großbestellungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
14. Freistellung
Der Wiederverkäufer stellt das Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern, Verlusten oder Kosten frei, die aus einem Verstoß gegen diese Bedingungen, Gesetzesverstößen, Markenmissbrauch oder unautorisiertem Verkauf außerhalb des Gebiets oder der genehmigten Kanäle entstehen.
15. Pauschalierter Schadensersatz und Rechtsbehelfe
Für jeden nachgewiesenen Verkauf außerhalb genehmigter Kanäle oder des Gebiets oder für jedes unautorisierte Online-Marktplatz-Listing zahlt der Wiederverkäufer einen pauschalierten Schadensersatz von 2.500 EUR je Verstoß sowie 250 EUR pro Tag bei fortgesetzter Nichtbefolgung nach Benachrichtigung.
Bei MAP-Verstößen zahlt der Wiederverkäufer 500 EUR je SKU und Vorfall.
Diese Beträge stellen eine redliche Vorausabschätzung der Verluste des Unternehmens dar, einschließlich Monitoring-, Takedown- und Reputationsschäden. Das Unternehmen kann daneben den vollständigen tatsächlichen Schaden geltend machen und Unterlassungs-/Einstweiligen Rechtsschutz suchen.
Gerichte können den pauschalierten Schadensersatz herabsetzen, wenn er nach anwendbarem Recht als überhöht angesehen wird.
16. Aussetzung und Beendigung
Das Unternehmen kann die Belieferung aussetzen oder das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
Eine fristlose Beendigung ist zulässig bei wesentlichem Verstoß, Produktumleitung (Diversion), Fälschungsaktivitäten, Markenmissbrauch, Sanktionsrisiken, Nichtzahlung oder Insolvenz.
Nach Beendigung werden alle Rechnungen sofort fällig; der Wiederverkäufer stellt die Nutzung der Marken ein und entfernt Online-Listings innerhalb von 48 Stunden.
17. Vertraulichkeit und Datenschutz
Preise, Rabatte und kommerzielle Bedingungen sind vertraulich.
Die Parteien schützen die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei und verarbeiten personenbezogene Daten gemäß geltendem Recht und etwaigen vereinbarten Auftragsverarbeitungsbedingungen.
18. Versicherung
Der Wiederverkäufer unterhält eine angemessene Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei anerkannten Versicherern und weist diese auf Anfrage nach.
19. Abtretung und Untervertrieb
Keine Abtretung, Untervergabe oder Untervertrieb ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens. Unautorisierte Übertragungen sind unwirksam.
20. Mitteilungen
Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die von den Parteien benannten Kontaktadressen zu senden. E-Mail-Mitteilungen sind mit Empfangsbestätigung wirksam.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen und außervertragliche Verpflichtungen im Zusammenhang hiermit unterliegen niederländischem Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Amsterdam, Niederlande, unbeschadet des Rechts des Unternehmens, anderweitig einstweiligen Rechtsschutz zu suchen.
22. Sonstiges
Diese Bedingungen bilden zusammen mit der Auftragsbestätigung die vollständige Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Wiederverkäufer.
Ein Verzicht auf Rechte ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Bestimmungen zu Zahlung, Vertraulichkeit, IP, Freistellung, pauschaliertem Schadensersatz sowie anwendbarem Recht bestehen nach Vertragsende fort.